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Der geheime Krieg gegen das Deutsche Volk (Teil 5)
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<blockquote data-quote="Sperrling" data-source="post: 734" data-attributes="member: 293"><p>Mein Fehler war es sicherlich, meine Einschätzung aufgrund der mir offensichtlich erscheinenden Parallelen zu vorschnell zu bilden. Vielleicht hast Du recht und die Parallelen, die sich meiner Ansicht nach in Michael Endes Werken in Bezug auf die rechtstatsächlichen Gegebenheiten erkennen lassen, ergeben sich sekundär (und von Ende nicht beabsichtigt).</p><p></p><p>Einen solchen wollte ich Dir auch nicht geben. Mein Kommentar war als ergänzende Randnotiz gedacht - wohl etwas zu forsch vorgetragen, dafür bitte ich um Verzeihung.</p><p></p><p>In der Tat war es nicht meine Absicht, Endes Werke auf diesen Aspekt zu reduzieren; es ist (falls überhaupt) einer von vielen, den ich allerdings deshalb betonen möchte, weil er in unserem Bewußtsein und damit in unserer Einschätzung einer Beobachtung noch kaum eine Rolle zu spielen scheint.</p><p></p><p>Es ist mir immer wichtig zu betonen, daß wir nicht unten gehalten werden, sondern daß wir uns unten halten lassen. Ein Grund, warum "Kultur und Lebendigkeit vernichtet werden" ist eben meines Erachtens im Rechtssystem zu suchen bzw. in unserem Unvermögen, die Quelle des zur Geltung kommenden Recht(e)s in die Begründung unseres Handelns mit einzubeziehen.</p><p></p><p>Die Rechtsordnung ist kein materielles, sondern ein rein geistiges Konstrukt, welches aber natürlich über uns Menschen auf die materielle Welt zurückwirkt. Erst die Vorstellung von Recht in unserem Geiste begründet unser (materielles) handeln. Daher sehe ich die Rechtsordnung auch nicht als „eine Folge von anderen tieferliegenden Veränderungen in einer Gesellschaft“; meiner Ansicht nach verhält es sich gerade umgekehrt.</p><p>Unser Handeln ist eine Folge unserer (geistigen) Vorstellung von Recht, die sich aber auch aus der lebendigen Erfahrung speist. Wenn wir Menschen die Erfahrung machen, daß jeder (Rechte) -Streit auf Grundlage einer am Leben orientierten Rechteordnung entschieden wird (es wird immer nur der Ausgleich substanzieller Schäden angestrebt, also „nur“ die Verursachung eines substanziellen Schadens durch das Herbeiführen eines Ausgleichs „bestraft“), dann werden wir Menschen (zumindest wohl mehrheitlich) unser Verhalten, unser Handeln danach ausrichten und darauf bedacht sein, keinen (substanziellen) Schaden zu verursachen. (Sicherlich wäre es wünschenswert, ein solches Verhalten ergebe sich nicht aus einer Androhung von „Strafe“ [eben der Leistung von Ausgleich/Wiedergutmachung], sondern aus einer innerlichen Überzeugung, einer logisch Herleitung aus den natürlichen Gegebenheiten oder aus dem Gewissen heraus – aber zuweilen sind diese Aspekte unseres Seins wohl blockiert o.ä.; dann bedarf es eben doch mal eines (Gleich-) Richters.)</p><p></p><p>Welche Erfahrungen aber muß man machen, wenn die Rechtsprechung aus einem Rechtskreis heraus erfolgt, in dem man sich überhaupt nicht wähnt? Wie muß es einem erscheinen, der als leibeigenes Rechtsobjekt abgeurteilt wird, obwohl er sich selbst als geistig-menschliches Wesen sieht und erwartet, als solches vom Rechtssystem behandelt zu werden, welches aber wiederum (im entsprechenden Rechtskreis) ein solches Wesen überhaupt nicht wahrnehmen kann?</p><p></p><p>Die Erwartung wird zwangsläufig enttäuscht, ohne aber eine Auflösung des dem menschlichen Wesen erscheinenden Widerspruchs zwischen Erwartung und Ausgang herbeizuführen. Das Wesen muß in seinem Unverständnis der tatsächlichen Gegebenheiten von Willkür ausgehen und wird in zunehmendem Maße sein eigenes willkürliches (und damit unmenschliches und „böses“ [schädigendes]) Verhalten mit dieser wahrgenommenen Willkür rechtfertigen. „Was Du nicht willst, das man Dir tut, das füg´ auch keinem anderen zu“ wird dann verdreht zu: „Wie Du mir, so ich Dir“.</p><p>Das „Fehlen von Menschlichkeit, die Abwesenheit des Guten“ ist dann nicht, weil diese Eigenschaften im Menschen nicht (mehr) vorhanden wären, sondern weil wir Menschen aus dieser Erfahrung heraus opportunistisch agieren.</p><p></p><p>Erst der Übertritt in jene Rechtekreise, die das menschliche Leben betreffen und tatsächlich lediglich auf den Ausgleich von substanziellen Schäden bedacht sind, werden dann wieder zu „menschlichem“ und „gutem“ (wobei vielleicht noch eine genaue Definition dieser Begriffe hilfreich wäre) Umgang miteinander führen – oder eben aus der Einsicht jedes einzelnen Menschen, daß die (aufgrund des Unverständnisses der rechtlichen Gegebenheiten erscheinende) Willkür und der sich daraus ergebende Opportunismus kollektiv, und damit für jeden Einzelnen, langfristig ins Verderben führt. (Die Erkenntnis, daß nicht willkürlich, sondern entsprechend des jeweiligen Rechtskreises nach Gesetzen in Bezug auf dessen Subjekte und Objekte geurteilt wird, mag dabei hilfreich sein).</p><p></p><p>Daß sich das menschliche Verhalten zumindest Hierzulande signifikant aus den rechtlichen Vorgaben speist, haben uns meines Erachtens die Vorgänge der vergangen zwei Jahre deutlich vor Augen geführt: Ein derart bevormundendes Verhalten meiner Mitmenschen mir gegenüber ist für mich ohne die dahinter liegenden rechtlichen Vorgaben („Verordnungen“) kaum vorstellbar - und schon gar nicht umsetzbar. Aber dies betrifft meinem Empfinden nach seit Jahrzehnten immer weitere Bereiche des täglichen Lebens eben dadurch, daß der Geist, der im Rechtswesen waltet, die Ursachen unseres (materiellen) Handelns in zunehmendem Maße vergiftet. Der Mangel an Menschlichkeit und die Abwesenheit des Guten wird in zunehmendem Maße zu einem Überfluß an Unmenschlichkeit und der Anwesenheit des Bösen (schadhaften Handelns), das aber u.U. rechtens sein kann.</p><p></p><p>„Eine Folge von anderen tieferliegenden Veränderungen in einer Gesellschaft“ kann das Recht meines Erachtens nicht sein, denn die Quelle des Rechtes liegt nicht im Verhalten von uns Menschen und damit nicht in der Ausgestaltung zwischenmenschlichen Umgangs innerhalb einer menschlichen Gemeinschaft (Gesellschaft). Die Quelle des Rechtes ist nicht die Entscheidung, dies oder jenes für sinnvoll und gut zu erachten, sondern das Recht speist sich aus der Beobachtung der natürlichen Gegebenheiten, aus der von der Natur und damit ohne dem Zutun von uns Menschen gegebenen Tatsachen (wohl auch als "Schöpferprinzip" bezeichnet).</p><p>Fehler (Ungerechtigkeiten) in einem auf den natürlichen Gegebenheiten gegründeten Recht rühren nicht von der Quelle her, sondern von jenen, die in der Ableitung aus den Beobachtung der Quelle Fehler machen - was wiederum nur allzu menschlich ist und der Nachbesserung bedarf.</p><p>Das heute (aber nicht für das geistige, menschliche Lebewesen!) zur Anwendung (Geltung) kommende Recht speist sich aber eben nicht aus dieser natürlichen Quelle, sondern aus einem dem menschlichen Geiste entspringenden Fiktion; ein anschauliches Beispiel, wie der Geist in der Lage ist, die Materie zu formen. Auch dort kommt das sog. "Schöpferprinzip" zur Anwendung, nur vergessen wir dabei, daß dort wir Menschen die Schöpfer sind und nicht die Natur, die ohne unser Zutun besteht. Und eine Schöpfung (Rechtssystem der Fiktion) kann niemals über ihrem Schöpfer (uns) stehen, außer, der Schöpfer ("Gott") begibt sich freiwillig über eine Art Avatar ("Christus") in seine Schöpfung hinein und unterwirft sich freiwillige deren Gesetze. Für eine Spezies wie uns Menschen, die wir in gewissem Umfang auf Gemeinschaft angewiesen sein, relativiert sich diese "Freiwiligkeit" allerdings entsprechend der Anzahl der Einzelnen, die sich für ein Leben in ihrer Schöpfung entscheiden und durch ihre bloße Zahl die "Freiwilligkeit" der übrigen Wenigen erzwingen; überspitzt in Bezug auf den vorhergehenden Satz gesagt: wo es nur noch "Christen" gibt, kann es keinen "Gott" mehr geben (oder wie Johannes sagte (Offb 13,17): "und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, wenn er nicht das Zeichen hat").</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Sperrling, post: 734, member: 293"] Mein Fehler war es sicherlich, meine Einschätzung aufgrund der mir offensichtlich erscheinenden Parallelen zu vorschnell zu bilden. Vielleicht hast Du recht und die Parallelen, die sich meiner Ansicht nach in Michael Endes Werken in Bezug auf die rechtstatsächlichen Gegebenheiten erkennen lassen, ergeben sich sekundär (und von Ende nicht beabsichtigt). Einen solchen wollte ich Dir auch nicht geben. Mein Kommentar war als ergänzende Randnotiz gedacht - wohl etwas zu forsch vorgetragen, dafür bitte ich um Verzeihung. In der Tat war es nicht meine Absicht, Endes Werke auf diesen Aspekt zu reduzieren; es ist (falls überhaupt) einer von vielen, den ich allerdings deshalb betonen möchte, weil er in unserem Bewußtsein und damit in unserer Einschätzung einer Beobachtung noch kaum eine Rolle zu spielen scheint. Es ist mir immer wichtig zu betonen, daß wir nicht unten gehalten werden, sondern daß wir uns unten halten lassen. Ein Grund, warum "Kultur und Lebendigkeit vernichtet werden" ist eben meines Erachtens im Rechtssystem zu suchen bzw. in unserem Unvermögen, die Quelle des zur Geltung kommenden Recht(e)s in die Begründung unseres Handelns mit einzubeziehen. Die Rechtsordnung ist kein materielles, sondern ein rein geistiges Konstrukt, welches aber natürlich über uns Menschen auf die materielle Welt zurückwirkt. Erst die Vorstellung von Recht in unserem Geiste begründet unser (materielles) handeln. Daher sehe ich die Rechtsordnung auch nicht als „eine Folge von anderen tieferliegenden Veränderungen in einer Gesellschaft“; meiner Ansicht nach verhält es sich gerade umgekehrt. Unser Handeln ist eine Folge unserer (geistigen) Vorstellung von Recht, die sich aber auch aus der lebendigen Erfahrung speist. Wenn wir Menschen die Erfahrung machen, daß jeder (Rechte) -Streit auf Grundlage einer am Leben orientierten Rechteordnung entschieden wird (es wird immer nur der Ausgleich substanzieller Schäden angestrebt, also „nur“ die Verursachung eines substanziellen Schadens durch das Herbeiführen eines Ausgleichs „bestraft“), dann werden wir Menschen (zumindest wohl mehrheitlich) unser Verhalten, unser Handeln danach ausrichten und darauf bedacht sein, keinen (substanziellen) Schaden zu verursachen. (Sicherlich wäre es wünschenswert, ein solches Verhalten ergebe sich nicht aus einer Androhung von „Strafe“ [eben der Leistung von Ausgleich/Wiedergutmachung], sondern aus einer innerlichen Überzeugung, einer logisch Herleitung aus den natürlichen Gegebenheiten oder aus dem Gewissen heraus – aber zuweilen sind diese Aspekte unseres Seins wohl blockiert o.ä.; dann bedarf es eben doch mal eines (Gleich-) Richters.) Welche Erfahrungen aber muß man machen, wenn die Rechtsprechung aus einem Rechtskreis heraus erfolgt, in dem man sich überhaupt nicht wähnt? Wie muß es einem erscheinen, der als leibeigenes Rechtsobjekt abgeurteilt wird, obwohl er sich selbst als geistig-menschliches Wesen sieht und erwartet, als solches vom Rechtssystem behandelt zu werden, welches aber wiederum (im entsprechenden Rechtskreis) ein solches Wesen überhaupt nicht wahrnehmen kann? Die Erwartung wird zwangsläufig enttäuscht, ohne aber eine Auflösung des dem menschlichen Wesen erscheinenden Widerspruchs zwischen Erwartung und Ausgang herbeizuführen. Das Wesen muß in seinem Unverständnis der tatsächlichen Gegebenheiten von Willkür ausgehen und wird in zunehmendem Maße sein eigenes willkürliches (und damit unmenschliches und „böses“ [schädigendes]) Verhalten mit dieser wahrgenommenen Willkür rechtfertigen. „Was Du nicht willst, das man Dir tut, das füg´ auch keinem anderen zu“ wird dann verdreht zu: „Wie Du mir, so ich Dir“. Das „Fehlen von Menschlichkeit, die Abwesenheit des Guten“ ist dann nicht, weil diese Eigenschaften im Menschen nicht (mehr) vorhanden wären, sondern weil wir Menschen aus dieser Erfahrung heraus opportunistisch agieren. Erst der Übertritt in jene Rechtekreise, die das menschliche Leben betreffen und tatsächlich lediglich auf den Ausgleich von substanziellen Schäden bedacht sind, werden dann wieder zu „menschlichem“ und „gutem“ (wobei vielleicht noch eine genaue Definition dieser Begriffe hilfreich wäre) Umgang miteinander führen – oder eben aus der Einsicht jedes einzelnen Menschen, daß die (aufgrund des Unverständnisses der rechtlichen Gegebenheiten erscheinende) Willkür und der sich daraus ergebende Opportunismus kollektiv, und damit für jeden Einzelnen, langfristig ins Verderben führt. (Die Erkenntnis, daß nicht willkürlich, sondern entsprechend des jeweiligen Rechtskreises nach Gesetzen in Bezug auf dessen Subjekte und Objekte geurteilt wird, mag dabei hilfreich sein). Daß sich das menschliche Verhalten zumindest Hierzulande signifikant aus den rechtlichen Vorgaben speist, haben uns meines Erachtens die Vorgänge der vergangen zwei Jahre deutlich vor Augen geführt: Ein derart bevormundendes Verhalten meiner Mitmenschen mir gegenüber ist für mich ohne die dahinter liegenden rechtlichen Vorgaben („Verordnungen“) kaum vorstellbar - und schon gar nicht umsetzbar. Aber dies betrifft meinem Empfinden nach seit Jahrzehnten immer weitere Bereiche des täglichen Lebens eben dadurch, daß der Geist, der im Rechtswesen waltet, die Ursachen unseres (materiellen) Handelns in zunehmendem Maße vergiftet. Der Mangel an Menschlichkeit und die Abwesenheit des Guten wird in zunehmendem Maße zu einem Überfluß an Unmenschlichkeit und der Anwesenheit des Bösen (schadhaften Handelns), das aber u.U. rechtens sein kann. „Eine Folge von anderen tieferliegenden Veränderungen in einer Gesellschaft“ kann das Recht meines Erachtens nicht sein, denn die Quelle des Rechtes liegt nicht im Verhalten von uns Menschen und damit nicht in der Ausgestaltung zwischenmenschlichen Umgangs innerhalb einer menschlichen Gemeinschaft (Gesellschaft). Die Quelle des Rechtes ist nicht die Entscheidung, dies oder jenes für sinnvoll und gut zu erachten, sondern das Recht speist sich aus der Beobachtung der natürlichen Gegebenheiten, aus der von der Natur und damit ohne dem Zutun von uns Menschen gegebenen Tatsachen (wohl auch als "Schöpferprinzip" bezeichnet). Fehler (Ungerechtigkeiten) in einem auf den natürlichen Gegebenheiten gegründeten Recht rühren nicht von der Quelle her, sondern von jenen, die in der Ableitung aus den Beobachtung der Quelle Fehler machen - was wiederum nur allzu menschlich ist und der Nachbesserung bedarf. Das heute (aber nicht für das geistige, menschliche Lebewesen!) zur Anwendung (Geltung) kommende Recht speist sich aber eben nicht aus dieser natürlichen Quelle, sondern aus einem dem menschlichen Geiste entspringenden Fiktion; ein anschauliches Beispiel, wie der Geist in der Lage ist, die Materie zu formen. Auch dort kommt das sog. "Schöpferprinzip" zur Anwendung, nur vergessen wir dabei, daß dort wir Menschen die Schöpfer sind und nicht die Natur, die ohne unser Zutun besteht. Und eine Schöpfung (Rechtssystem der Fiktion) kann niemals über ihrem Schöpfer (uns) stehen, außer, der Schöpfer ("Gott") begibt sich freiwillig über eine Art Avatar ("Christus") in seine Schöpfung hinein und unterwirft sich freiwillige deren Gesetze. Für eine Spezies wie uns Menschen, die wir in gewissem Umfang auf Gemeinschaft angewiesen sein, relativiert sich diese "Freiwiligkeit" allerdings entsprechend der Anzahl der Einzelnen, die sich für ein Leben in ihrer Schöpfung entscheiden und durch ihre bloße Zahl die "Freiwilligkeit" der übrigen Wenigen erzwingen; überspitzt in Bezug auf den vorhergehenden Satz gesagt: wo es nur noch "Christen" gibt, kann es keinen "Gott" mehr geben (oder wie Johannes sagte (Offb 13,17): "und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, wenn er nicht das Zeichen hat"). [/QUOTE]
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